Die Schritte der Konsignation

  • Identifizierung der zu konsignierenden Anlagen
  • Identifizierung der beteiligten Akteure
  • Festlegung der vorgesehenen Einsatztermine
  • Festlegung der durchzuführenden Schaltfolgen (Arbeitsanweisungen)

Vorbereitung der Konsignation

Physische Konsignation

  • Abschalten der Anlagen
  • Betätigung der Schaltorgane gemäß den vorgegebenen Konsignationsabläufen
  • Anbringen von Vorhängeschlössern und Begleitkarten (Tags) an den Schaltgeräten zur Verriegelung
  • Überprüfung der Spannungsfreiheit (gemäß DIN VDE 0105-100: „Fünf Sicherheitsregeln“) sowie auf mechanische Gefährdungen und das Vorhandensein von Druckflüssigkeiten
  • Gegebenenfalls Anbringen zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie Erdung und Kurzschluss, um eine Wiedereinschaltung zu verhindern
  • Eintrag der Konsignation in das Register der konsignierten Anlagen mit Datum und Uhrzeit
  • Kennzeichnung und Absperrung des konsignierten Bereichs
  • Anbringen persönlicher Vorhängeschlösser an Schaltorganen oder Sammelboxen durch die Mitarbeitenden, um ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten
  • Dokumentation des Verantwortungsübergangs auf dem Konsignationsnachweis – vom Konsignationsverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen
  • Durchführung der Arbeiten unter sicheren Bedingungen an den konsignierten Anlagen
  • Kontrollen und Abmeldung des eingesetzten Personals
  • Entfernen der persönlichen Vorhängeschlösser durch die Mitarbeitenden
  • Abschlussmeldung über die Beendigung der Arbeiten und Rückübertragung der Verantwortung vom Arbeitsverantwortlichen an den Konsignationsverantwortlichen

Durchführung der Arbeiten

Physische Dekonsignation

  • Betätigung der Schaltorgane gemäß den vorgesehenen Dekonsignationsabläufen oder in umgekehrter Reihenfolge der Konsignation
  • Überprüfung, dass alle Bedingungen erfüllt sind und der Bereich sicher ist
  • Wiedereinschalten der Anlage (Spannung oder Druckmedium)
  • Teilweise Dekonsignation zur Durchführung von Tests; falls diese nicht erfolgreich sind, erneute Konsignation und Fortsetzung der Arbeiten

Besonderheiten der Konsignation

Die Konsignation gilt als einstufig, wenn der Konsignationsverantwortliche alle Schritte selbst durchführt.

Sie gilt als zweistufig, wenn der Arbeitsverantwortliche die Schritte der Kennzeichnung und Überprüfung übernimmt.

Wenn dieselbe Person sowohl die Konsignation als auch die Arbeiten durchführt, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.

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Leaneo
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