Für Arbeitgeber ist die Konsignation verpflichtend und in Deutschland bzw. der EU u. a. durch folgende Vorschriften geregelt:
- DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschriften und Regeln (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Arbeitsinspektionsverordnungen in Österreich (z. B. AM-VO)
Die DIN VDE 0105-100 ist das technische Referenzdokument in Deutschland für sicheres Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen. Es definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und Beschäftigten sowie die erforderlichen Berechtigungsnachweise je nach Tätigkeit und Spannungsbereich.
Für Arbeiten an nicht-elektrischen Energien (hydraulisch, mechanisch, pneumatisch etc.) greifen zusätzlich einschlägige DGUV-Regeln, die den Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten an Anlagen mit gespeicherter Energie sicherstellen.
Diese Vorschriften legen klar die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure im Konsignationsprozess fest, deren Befugnisse und Berechtigungen durch das jeweilige Unternehmen vergeben werden:
- Vorbereiter/Auftraggeber
- Konsignationsverantwortlicher
- Betriebsverantwortlicher
- Work Arbeitsverantwortlicher/Ausführender
Die Konsignation basiert somit auf einem klar strukturierten, formalen Prozess, den alle Beteiligten beherrschen müssen.