Arbeitsschutz für Fremdfirmen in der Industrie.

Was ist eine gemeinsame Vorabbegehung bei Fremdfirmeneinsätzen?

Gleichzeitige Tätigkeiten liegen vor, wenn das Betreiberunternehmen und eine oder mehrere Fremdfirmen gleichzeitig auf demselben Standort tätig sind.

Gemeinsame Vorabbegehung und Koaktivität

Solche gleichzeitigen Tätigkeiten können zu gegenseitigen Beeinflussungen führen, aus denen Risiken für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt entstehen können.

Die Gefährdungsbeurteilung für Fremdfirmeneinsätze legt fest, welche Maßnahmen die einzelnen Parteien ergreifen müssen, um diese Risiken zu vermeiden.

Die gemeinsame Vorabbegehung ist die gemeinsam mit der Fremdfirma durchgeführte Begehung des Arbeitsbereichs. Ziel ist es, den Umfang der Arbeiten festzulegen, relevante Informationen auszutauschen und Risiken durch gleichzeitige Tätigkeiten zu analysieren. Wenn solche Risiken bestehen, vereinbaren die Vertreter der beteiligten Unternehmen vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung für den Fremdfirmeneinsatz. Darin wird festgelegt, welche Maßnahmen jedes Unternehmen ergreift, um diese Risiken zu reduzieren.

Selbstgenerierte Gefährdungsbeurteilung Berichte

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung für Fremdfirmeneinsätze erforderlich?

In Deutschland ist eine Gefährdungsbeurteilung für Fremdfirmeneinsätze erforderlich, wenn externe Unternehmen auf dem Betriebsgelände tätig werden und dabei Gefährdungen für Beschäftigte, Fremdfirmen oder andere Personen entstehen können.

Anders als in Frankreich gibt es im allgemeinen Industriekontext keine feste 400-Stunden-Grenze für einen „Plan de prévention“. Entscheidend ist, dass Gefährdungen beurteilt, geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und die Maßnahmen zwischen den beteiligten Unternehmen koordiniert werden.

Eine strukturierte Dokumentation ist besonders sinnvoll bei gefährlichen Arbeiten, gleichzeitigen Tätigkeiten, Instandhaltungsarbeiten, Heißarbeiten oder Eingriffen in Anlagen. Sie hilft, Unfallrisiken zu reduzieren, Verantwortlichkeiten klar festzulegen und die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen im Arbeitsschutz zu verbessern.

Jährlicher Fremdfirmeneinsatz.

Für wiederkehrende Tätigkeiten, die im Rahmen eines Jahresvertrags durchgeführt werden, kann auch eine jährliche Gefährdungsbeurteilung für Fremdfirmeneinsätze erstellt werden.

Diese jährliche Gefährdungsbeurteilung darf jedoch nicht zu allgemein gehalten sein und muss bei Bedarf aktualisiert werden. Vor jedem Einsatz sollte überprüft werden, ob die Risikobeurteilung weiterhin aktuell ist.

Die Gefährdungsbeurteilung bindet die Verantwortung sowohl des Betreiberunternehmens als auch der Fremdfirma, die die Arbeiten ausführt.

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